Ich habe zum 31.03. einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Zum Thema Resturlaub ist darin folgender Paragraf zu finden:

Der Urlaub muss in Abstimmung mit der Abteilung genommen werden. Eine nachträgliche finanzielle Abgeltung erfolgt nicht.

Nun bin ich jedoch bis zum Ende März (und darüber hinaus) noch krankgeschrieben, kann den Urlaub also gar nicht nehmen.

Ist dieser Paragraf damit hinfällig und mein AG muss mir die Urlaubstage doch auszahlen? Oder habe ich mit dem Aufhebungsvertrag unterschrieben, dass ich auf die Abgeltung meiner Urlaubstage nach dem 31.03. verzichte, egal ob ich sie genommen habe oder nicht?