Wir haben im Jahr 2000 eine Einmalanlage bei der Albis Finance abgeschlossen(30000 DM, Atypische stille Beteiligung,ca 10000 Euro jährliche Entnahmen insgesammt).Diese wurde auch fristgerecht gekündigt(Sommer 2010).Kam eine Kündigungsbestätigung zum 31.12.2010 mit dem Hinweis,das Abfindungsguthaben wird ermittelt und wird zum Ende des Jahres 2011 ausbezahlt.Der 31.12.2011 verging,nichts geschah.Im Februar diesen Jahres kam ein Brief mit der Aufforderung noch 4643,06 Euro nachzuzahlen.So unsere Rechtsschutzvers.greift hier nicht.Wir trotzdem zum Anwalt.Dieser bittet die Albis uns doch die von der (BDO AG) erstellte Abrechnung zuzusenden.Albis Antwortet:"den Bericht über die Prüfung der Ermittlung des Abfindungsguthabens der atypisch stillen Gesellschafter,die ihre Beteiligung zum 31.12.2010 gekündigt haben,können Sie nach vorheriger Terminabsprache in den Räumen der ALBIS FINANCE AG einsehen. Wir möchten Sie darauf hinweisen,dass die Einsichtnahme ausschließlich durch einen beauftragten Wirtschaftsprüfer,Steuerberater oder RA eingesehen werden kann." Die Firma hat ihren Sitz in Hamburg,wir leben in Berlin.Der Anwalt will jetzt wissen,wie wie weiter vorgehen wollen und wir wissen nicht mehr weiter. Ist die Reaktion dieser Firma legal oder wollen die uns hier irgendwie Illegal hereinlegen?Hat irgend jemand einen Rat?