Das Krankenpflegegesetz zeigt die Kompetenzen der Pflegekraft sehr gut auf. Man muss auch berücksichtigen, dass Fachpflegekräfte für Anästhesie und Intensivpflege eine sehr hohe Kompetenz haben. Hier wird auch die Notfallmedizinische Kompetenz voll umfassend abgedeckt! Natürlich nicht die Rettungsdienstorganisation! Eine erfahrene Fachpflegekraft ist in der Notfallmedizin oft fitter als der Rettungsassistent bzw. der "neue" Notfallsanitäter. Der Gesetzgeber hat für die Extreme auch den Notstandsparagraphen in Petto. Heisst also: bei einem NOTFALL kann ich alles anwenden und machen, was ich sicher beherrsche und wovon ich sehr gute Kenntnisse habe. Anästhesiepflege intubiert, legt Zugänge und übernimmt auch sehr viel medizinische Therapie. Sie hat - kommt auf die Klinik an - umfassendere Kompetenzen als der Notfallsanitäter vor Ort. Die einzige Argumentation des selbständigen Arbeitens des Notfallsanitäters ist, dass der Arzt nicht immer bzw. schnell vor Ort ist - im Gegensatz zu einem Krankenhaus. Trotzdem hat eine Intensivstation mit 32 Betten (Häuser der Maximalversorgung, Uni-Kliniken) und nur 2 oder 3 Ärzte einen so grossen Aufwand, dass die Pflegekräfte hier eine umfangreiche Handlungskompetenz haben. Wenn man überlegt, dass die Berufsausbildung der Pflegekraft 3 Jahre und die anschliessende Fachweiterbildung 2 Jahre ist, so kann eine Fachpflegekraft auf eine 5-jährige Berufsausbildung zurückblicken, wobei zwischen dem Examen und dem Fachexamen auch noch 2 Jahre Arbeitspraxis auf einer Imtensivstation liegen. Wer also vor einer Fachpflegekraft steht, die auch noch so einige Jahre an Berufserfahrung auf dem Rücken hat, wird positiv überrascht sein, wie breit Wissen und Praxisbezug vorhanden sind. Da kann ein Notfallsanitäter nicht unbedingt mithalten, es sei denn er ist hoch motiviert und lernt über seinem Soll noch eine Menge dazu.

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