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Antwort
Hallo,
ohne einen Pass darf man in jedem Mitgliedstaat leben, doch man darf die Freizügigkeit außerhalb dieses Staates nicht mehr nutzen, denn bei der Grenzüberschreitung muss man einen Reisepass haben. In einigen Ländern reicht auch ein Führerschein bzw. eine Fahrerlaubnis.
Grundsätzlich braucht man aber eine ID Karte um eine neue Arbeitsstelle antreten zu können. Beides habe ich durch die Blindheit des Richters A. Potocki vom EGMR verloren.
Als EU-Bürger bin ich jetzt verloren: das Freizügigkeitsrecht, den Reisepass und jede weiteren ID-Beweis, das Recht auf Arbeit ........ Recht auf Leben (?) wovon soll ich leben?
LG Frank Bartz van den Bosch