Hallo, ich habe mal eine Frage und kann dazu einfach nichts im Internet finden. Es wäre schön wenn mir hier jemand weiter helfen könnte.

Ich bin Einzelunternehmer. Wenn ich in diesem Jahr in meiner EÜR einen Verlust erwirtschafte, kann ist diesen dann im nächsten Jahr auf meiner EÜR in gleicher Höhe auf der Ausgabenseite anrechnen?

Vielen Dank schonmal!!!!!