Hallo meine Frage kann ein 1.Vorstand eines Vereins auch die Funktion eines 1.Kassenwart durchführen? wenn 1. und 2.Vorstand und 1.Kassenwart die Vereinsleitung sind??? In der Satzung steht da nichts drin ob man eine Doppelfunktion ausübeb darf Mich würde nur interisieren wie das gesetzlich ist!!!!! bzw. wo man das nachlesen kann!

"Ausschnitt aus unserer Satzung" Scheidet ein Mitglied des Vereinsausschusses(zb.Kassenwart) währen einer Wahlperiode aus, kann der Vorstand kommissarisch einen Nachfolger berufen, der bis zur nächsten Neuwahl im Amt sein kann

Darf dieser Vorstand sich selber als Kassenwart kommissarisch bestimmen????

Gruss Frank