Hallo erstmal,
auf Ebay Kleinanzeigen ist es ja Gang und Gebe, dass Verkäufer versuchen sich vor diversen Dingen wie Rückgabe etc. zu "schützen". Dabei werden Sätze wie folgender verwendet:
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt übernehme ich keine Garantie nach neuem EU-Recht. Sie als Bieter erklären sich damit einverstanden und anerkennen dies mit Ihrem Gebot! Nach EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware [...]"
Soweit ich das nun verstanden habe, scheint es das sog. "EU-Recht" für Privatverkäufe gar nicht zu geben... bin mir aber auch nicht sicher ob ich das Ganze richtig verstanden habe.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand die Gesetzeslage zu Rückgaberecht, Gewährleistung usw. erklären könnte.
Ausserdem habe ich mal einen Satz formuliert und wollte wissen, ob der mir irgendwie weiterhilft oder nicht.
"Es handelt sich um einen Privatverkauf mit Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie- und Rücknahmeleistungen."
Danke schonmal im vorraus :)