Muß man als Miterbe einer Immobilie einen "Mietvertrag" bei Selbstnutzung abschließen bzw. bisherige Miete ändern?

Meine Lebensgefährtin hat mit ihrer Schwester im Frühjahr diesen Jahres gemeinsam ein Mehrfamilienhaus zu 50/50 geerbt .

Wir bewohnen seit 2009 eine von 4 Wohnungen in diesem Haus. Bei Einzug 2009 wurde mit der Mutter im Beisein der Schwester folgendes vereinbart (nur mündlich) :

  • günstige Miete - ca 80% der üblichen Ortsmiete

im Gegenzug

  • Hausmeistertätigkeiten übernehmen
  • Verwaltung, Nebenkostenabrechnung erstellen

Alles paletti, hat bisher super funktioniert, wir kümmerten uns und restlichen Mieter sind auch zufrieden.

Tja, nun meint die Schwester der mündliche Mietvertrag galt nur zu Lebzeiten der Mutter.

Nun will die Schwester mit uns einen Mietvertrag abschließen (angeblich nötig wegen Steuer) und dabei die "Miete" auch erhöhen (ortsüblich). Und am besten noch bei allen andern Mieter neue Verträge und Mieterhöhung.

(Ich habe der Schwester bereits erklärt dass bisherige Mietverträge bzgl. der anderen Mieter auch weiterhin gültig sind und eine Mieterhöhung wegen fehlendem Mietspiegel auch nicht so einfach ist. Das ist aber andere Frage bzw. Thema.)

Das bisher gute Verhältnis der beiden trübt sich langsam, da meine Liebste natürlich auch nicht einsieht jetzt mehr zu zahlen......

Soweit ich alles verstehe sind die beiden nun rechtlich eine Erbengemeinschaft. Es wurde seit dem Tod der Mutter auch weiterhin pünktlich die vereinbarte monatliche Miete inkl NK auf ein Gemeinschaftskonto der beiden Geschwister eingezahlt. Man spricht ja dann von Nutzungsentschädigung wovon 50% der Schwester zustehen, oder ?

20% der Einnahmen verbleiben monatlich als Rücklage, der Rest wird je zur Hälfte von den beiden entnommen.

Soweit wurde zumindest verwaltungstechnisch alles in Zufriedenheit der beiden geregelt.

Welche Möglichkeiten hätte die Schwester ihren Willen bzgl. schriftlichen Vertrag oder Erhöhung durchzusetzen ?

Wie könnte eine einvernehmliche Lösung aussehen ?

Danke für rechtliche und praktische Tipps

Erbrecht, Mietvertrag, Erbengemeinschaft, nutzungsentschädigung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.