Hallo, folgendes ist mir die Tage passiert: Ich bin bei uns auf einer Wiese, die von außen nur durch ein Tor zugängig ist, mit einem Freund Motorrad gefahren (Enduro). Das war von 11-12.30 an einem Donnerstag. Nachmittags sind wir dann noch von 14.25 bis ungefähr 16Uhr gefahren. Als wir gerade nach Hause wollten (Hof ist direkt nebenan), hält uns ein älterer Herr auf und meinte wir sollten da nicht mehr fahren, weil es ihn schon die ganze Zeit stören würde, wenn es nochmal passieren würde, werde er die Polizei anrufen. Das Haus ist 20-30m von der Wiese entfernt. Und unsere Maschinen sind jetzt auch nicht die lautesten (360ccm Honda, 185ccm Honda). Ein Problem ist, nur mein Kumpel hat einen Führerschein (19Jahre), ich (15 Jahre) habe leider keinen. Die Wiese grenzt an keine öffentliche Straße oder sonstiges an, lediglich an den Hof von meinen Eltern. Kann er etwas bewirken, wenn er die Polizei ruft?

In unserer Gemeindeverordnung steht folgendes zu Lärm:

Lärmbelästigung Durch § 9 des Landes-Immissionsschutzgesetz NW (LImschG) wird generell die Nachtruhe, d.h. die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr geschützt. Während dieser Zeit sind alle Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören.

§ 10 des LImschG regelt darüber hinaus die Benutzung von Tonerzeugungs- und Tonwiedergabegeräten. Diese Geräte dürfen auch außerhalb der gesetzlich geschützten Nachtruhe nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 EUR geahndet werden kann. Die Mittagsruhe ist nicht generell geschützt. Sie kann Bestandteil eines Mietvertrages oder einer Hausordnung sein. Hier sind Störungen jedoch mit dem Vermieter oder auf dem privatrechtlichen Weg zu klären.

Wir haben ein bisschen Angst, dass er etwas gegen uns machen kann. Danke im Vorraus. MfG