Ich bin ein bisschen verwirrt über die Sachmängelhaftung und die Garantie. Im Kaufvertrag seht: Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Fahrzeugs mit Garantie ( Eigengeschäft) dann noch Besondere Vereinbarung: Der Verkäufer leistet dem Besteller eine Garantie gemäß den separat ausgehändigten Garantiebedingungen.

In den Gebrauchtwagen- Verkaufsbedingungen lese ich aber nichts von Garantie sondern nur Haftung für Sachmängel.

Kann mir jemand den Unterschied leicht erklären? Was fällt unter Garantie? Was fällt unter Sachmängel?