Hallo, ein Haus wurde vererbt und ins Grundbuch wurde der Erbe als neuer Eigentümer eingetragen u. ein Nacherbe wurde eingetragen. Das Nacherbe tritt bei Tod des Vorerben ein. (Im Erbvertrag steht der Nacherbe auch als Schlusserbe)

Was, wenn der Erbe / also jetzt der neue aktuelle Eigentümer, das Haus verkaufen will? Braucht er die Einwilligung des Nacherben und muss er den Nacherben dann auszahlen?

Und wenn ja, zu welchen Teilen?