Hallo,

Ich bin gerade über meine Steuer-Abklärung und muss hierfür meine Schulgebühren aus dem letzten Jahr bei meinem Steuerberater abgeben. Letztes Jahr hatte ich aufgrund von Zahlungsunfähigkeit viele Mahngebühren, deshalb meine Frage: "Mahngebühren miteinreichen oder einfach wie viel der Lehrgang gekostet hat ?"

Vielen Dank im vorraus