Guten Abend,

folgendes ist der Sachverhalt:

Wir haben uns in diesem Frühjahr dazu entscheiden ein Haus zu bauen und hatten uns auf die Suche nach einem Grundstück gemacht. Wir haben dann auch ein Grundstück gefunden welches durch den jetzigen Eigentümer gerade selbst erschlossen wird. Man muss dazu sagen das der jetzige Eigentümer ein Gebiet besitzt welches er in 7 Grundstücke unterteilt und selbst erschließt (Man muss auch hier erwähnen das die Erschließung bereits weit vor unserer mündlichen Zusage angefangen hat, wir waren nicht der Grund dafür das hiermit angefangen wurde). Wir waren uns nach unserem zweiten Besuch mündlich einig das wir das Grundstück kaufen werden, jedoch erst nachdem die Grundstücke erschlossen und die öffentliche Straße an die Gemeinde übergeben wurde/n. Weiter wurde mündlich vereinbart das Ende September/Anfang Oktober die Verträge beim Notar geschrieben werden, nachdem die Vermessungen und die Eintragungen im Katasteramt erfolgt sind.

Meine Frau und ich haben in der Zwischenzeit mit der Bank und vier Bauunternehmen gesprochen. Das Geld für alles würden wir bekommen, wir sind in der letzten Planungsphase mit dem übriggebliebenen Bauunternehmen. Also wollten wir unsere Zusage auch einhalten sobald dann die endgültige Finanzierung bei der Bank durch ist!

In der Zwischenzeit ist es so das meine Frau und ich uns so sehr zerstritten haben, ob unsere Ehe das übersteht wissen wir noch nicht. So war dann der Beschluß das wir zusammen kein Haus bauen werden bevor wir diese Phase nicht überstanden haben oder feststeht ob wir uns trennen oder nicht! Deswegen auch kein Grundstückskauf.

Es gab zuvor von uns an den Verkäufer nur mündliche Zusagen und eine Besichtigung mit dem Bauunternehmen Vorort, mehr nicht. An uns sind zwar vom Grundstückbesitzer Emails geschrieben worden mit dem Bebauungsplan und dem jetzigen Plan nach der Vermessung, mehr war jedoch nicht. Wir haben unsererseits immer nur alles mündlich/telefonisch gemacht, ohne auf Emails zu antworten.

Nun meine peinliche und auch sehr unehrenhafte Frage:

Kann der Verkäufer uns zum Kauf zwingen und/oder sogar verklagen wenn wir nicht kaufen werden (Evt. hatte er JA Ausgaben etc., die er jedoch so oder so gehabt hätte!)?!?

Bitte, ich weiß das mein/unser Verhalten nicht ehrenhaft und unter aller Sau ist, dennoch würde ich um ernsthafte Antworten bitten wie die rechtliche Lage ist. Natürlich kann das Forum keine verbindliche Aussage sein, das weiß ich auch.

Vielen Dank!