Hallo meine Damen und Herren,

ich habe folgende Regelung im Vertrag nun habe ich am 31.03 mit Wirkung zum 30.04 gekündigt. Das Weihnachtsgeld beträgt genau ein Monatsgehalt. Ist es zulässig, dass ich mein Weihnachtsgeld nun zurückzahlen muss? Ich dachte die Klausel würde dann nur bis zum 31.03 gelten.

Vielen Dank im Voraus!

Das Weihnachtsgeld wird freiwillig gezahlt und wird nur gezahlt, wenn sich der Angestellte bis zum Ablauf des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres in einem ungekündigten Beschäftigungsverhältnis befindet. Sonst sind für dieses Jahr bereits gezahlte Leistungen zurück zu zahlen.