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Antwort
Darf er nicht da dies Strafbar gemäß des Paragraphen 242 STGB Ist (Diebstahl) auch wenn er es dir wieder zurückgibt ist es gemäß des Paragraphen 242 Absatz 2 StGB strafbar. Sollte der Lehrer verbeamtet sein gibt es die Möglichkeit den Lehrer beim Schulamt zu melden.