Hallo,

es geht hier nicht um eine falsch angegebene Note, sondern einen Satz in einer Bemerkung zu erbrachten Leistungen. Dieser Satz bezieht sich auf eine Fächerwahl in der EF, die so nicht stattgefunden hat. Außerdem hat der Abiturient einen zusätzlichen Zettel erhalten, auf dem diese Information etwas ausführlicher dargelegt ist.

Müsste man den Fehler in diesem Fall melden? Es geht schließlich nur um eine Fächerwahl in der EF, die keine Auswirkung auf das abgelegte Abitur hatte und auch nur in einem Nebensatz erwähnt wurde.