Hallo!

Nehmen wir an Frau Musterfrau macht über Facebook einen Termin bei einem Kosmetikstudio. Frau Musterfrau wird über Facebook auf ein aktuelles Angebot aufmerksam. Eine Kosmetikleistung wird dort für 175€, anstatt 350€, angeboten. Die Terminvereinbarung verläuft ebenfalls ausschließlich über Facebook. Auf die AGBs wird sie bei der Terminvereinbarung nicht hingewiesen. Die AGBs befinden sich nur auf der Internetseite des Kosmetikstudios, aber nicht auf Facebook. (Nur eine Verlinkung auf die Internetseite) Musterfrau sagt nun den Termin um 09.00uhr, der Termin war um 15.30uhr des selben Tages, ab. Sie erhält eine Rechnung von dem Kosmetikstudio in Höhe von 150€ mit dem Hinweis darauf, dass dies für Terminabsagen unter 24std laut AGBs vorgesehen ist. Darüber wusste sie bei Terminvereinbarung und bei Absagen des Termins nicht Bescheid. 

Sind die Forderungen rechtens?