Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir eine Auflage erteilt, dass ich für ein Jahr lang jedesmal wenn ich erkranke, sofort zum Hausarzt gehe und direkt im Anschluß zum Landesamt in den Bereitschaftdienst fahre.

Ich persönlich kann verstehen, dass ich aufgrund erhöhter Krankenzeiten im letzten Jahr mal zum Amtsarzt muss, aber "jedesmal" - für ein Jahr lang. Das empfinde ich so, als würde mich mein Arbeitgeber unter Generalverdacht stellen ich würde blau machen, bzw mein Hausarzt würde mich fehlerhaft krankschreiben.

Zudem finde ich es auch ziemlich hart, dass ich wenn ich erkranke und ja dann eh ungern aus dem Haus gehe und gerade so zum Hausarzt komme, danach noch über zwei Stunden im dichten Berufsverkehr oder in vollen öffentlichen Verkehrsmitteln zum Landesamt fahren muss - um dort sicher nochmal 30/60 Minuten im Wartezimmer zu sitzen (bei manchen Dienstunfähigkeiten ja ok, aber es gibt auch genügend wo ich kaum das Bad verlassen kann oder vielleicht so benommen bin, dass ich nachher noch irgendwo umkippe oder einen Unfall baue).

Wie gesagt habe ich damit kein Problem, dass mir mein Arbeitgeber sporadisch mitteilt: "Sie sind jetzt eine Woche erkrankt und haben sich heute nochmal länger krank gemeldet, bitte gehen Sie zum Amtsarzt" oder so, aber solch eine Auflage?! Finde dazu auch keine Gesetzestexte, auch im Schreiben stand nichts weiter drin. Zudem wird es problematisch die Öffnungszeiten des Bereitsschaftsdienstes einzuhalten, da die nur bis Mittag offen haben und ich bei meinen Hausarzt meist erst gegen 10 Uhr rankomme (wenn ich nicht gerade am verbluten bin oder ähnliches), mit zwei Stunden Fahrtweg schaff ich dass dann garnicht?!

Hoffe mir kann jemand rechtlich etwas weiterhelfen dazu. Vielen Dank im Vorraus...

Edit: Ich arbeite im Öffentlichen Dienst und bin verbeamtet.