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Ja , wenn es auf dem Zettel zum Kleid steht natürlich .. Normal bekommst du dann entweder das Bargeld zurück , oder einen Gutschein im gleichen Wert wie das Kleid von dem Geschäft oder das Produkt , in dem Fall das Kleid wird gegen ein Fehlerfreies Exemplar ersetzt .. Aber normalerweise müsstest du Anspruch auf eine der Möglichkeiten kriegen , es wurde ja versichert dass man es bügeln kann .. :) Lg , Fraagenkindchen :)