Bei dieser Rechtschreibung und Grammatik, wundert es mich nicht. Gesetzlich gesehen, darf er es aber dennoch nicht machen.
Gewalt gegen Kinder ist strafbarEin Verstoß gegen § 1631 II BGB zieht keine Sanktionen nach sich. Falls durch das Verhalten der Eltern aber das Kindeswohl gefährdet wird, sind weitere Maßnahmen möglich. So kann beispielsweise einem dauerhaft gewalttätigen Elternteil gerichtlich verboten werden, weiterhin die Wohnung gemeinsam mit dem Kind zu nutzen und Kontakt zum Kind aufzunehmen. Ferner droht ihm auch noch ein teilweiser Entzug des Sorgerechts.
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