1. Nein

2. Das kannst du noch in Jahren machen

3. Jenachdem im welchen Ausmaß er dies gemacht hat/Wie alt er ist.

Falls du keine 18 bist (wie im Text gesehen) kannst du Ihn nicht anzeigen, sondern nur deine Eltern. Aussagekräftige Beweise wären für dich vorteilhaft, wenn er die Bilder auf Sozialen Netzwerken (wie FB & Co.) Postet. Ich bin kein Anwalt aber hoffentlich konnte ich dir helfen.

L.g

...zur Antwort

Kannst du die Zahlen deutlich aufschreiben und doppelte Zahlen einfach einzelnd zählen undzwar zweimal hinschreiben?

Du rechnest beim Durchschnitt alle zahlen zusammen, hast du in einem Test eine 2 beginnst du mit 2 + in einer Schulaufgabe eine 5 (Zweimal weil schulaufgabe)

Also
2+5+5 = 12 und jetzt geteilt durch soviele zahlen die du addiert hast in dem falle 3.

12/3 = 4.0

Hoffe konnte helfen,
L.g

...zur Antwort

Hallo,

Du solltest sie unbedingt mal ansprechen, oder schreiben wenns dir zu peinlich ist. Sprich erstmal das Tehma an ob sie sich das vorstellen könnte, sag davor aber das du es dir mal vorstellen könntest oder sowas in der art, dann ist es ihr nicht peinlich.

Viel Erfolg!

...zur Antwort