Vermeintlicher Ladendiebstahl: Vertragsstrafe & Anwaltskosten ohne Zahlungsfrist?

Ich war kürzlich bei Netto an einer Selbstscanner-Kasse und habe im Stress versehentlich einige Waren (Wert: 35 €) nicht gescannt. Der Vorfall wurde bemerkt, und mir wurde eine Vertragsstrafe von 60 € auferlegt. Ich war bereit, den Betrag vor Ort zu zahlen, aber:

1. Kartenzahlung wurde abgelehnt, obwohl im Protokoll steht, dass Kartenzahlung möglich ist.

2. Bargeldabheben war mir nicht möglich, da mir direkt ein Hausverbot erteilt wurde. Der nächste Geldautomat ist für mich zu Fuß 45 Minuten entfernt, und ich habe kein Auto.

Anstatt mir eine Möglichkeit zur Zahlung zu geben oder eine Zahlungsfrist zu setzen, habe ich kurze Zeit später direkt ein Anwaltsschreiben erhalten. Der Anwalt fordert nun neben der Vertragsstrafe (60 €) Anwaltskosten von 52,50 €, sodass der Gesamtbetrag bei 112,50 € liegt.

Meine Fragen:

1. Ist es zulässig, die Forderung ohne vorherige Zahlungsaufforderung oder Fristsetzung direkt an einen Anwalt zu übergeben?

2. Muss ich die Anwaltskosten zahlen, obwohl ich die Vertragsstrafe vor Ort begleichen wollte, dies aber durch die Umstände (keine Kartenzahlung, Hausverbot) verhindert wurde?

3. Falls ich nur die 60 € Vertragsstrafe überweise, was könnte als nächster Schritt seitens der Kanzlei passieren?

Ich möchte betonen, dass ich zahlungswillig war, aber die Situation es unmöglich gemacht hat. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Rechtsanwalt, Anwalt, Gesetz, Diebstahl, Strafrecht, Straftat