Hallo erstmal. Das ist eine Frage an jemanden der Ahnung hat also falls du nur etwas gehört hast, kommentier das bitte nicht. Ich möchte gerne nur antworten von Personen die sich mit diesem Thema richtig auseinandersetzen, nicht von Leihen.

Aaaalso... mir wurde vor ein paar Jahren eine MPU angeordnet bzg BTM und Alkohol; womöglich fällt noch eine weitere an bzg des StGB- also praktisch 3 Fragebögen. Ein Freund eines Freundes hat zwar nicht das gleiche schwerwiegende Problem, aber auch eine MPU in DE angeordnet bekommen. Nun. Er hat seinen Führerschein in Polen neu gemacht, inc Fahrpraxis und Theorie. Da er in Deutschland aber kein Fahrverbot hat, sondern nur eine MPU hat angeordnet bekommen, fährt er jetzt mit seinem Polnischen Führerschein als Deutscher Staatsbürger in Deutschland der Klasse B. Auftragen wurde er schon mehrmals kontrolliert hat aber nie Probleme mit der Polizei gehabt; durfte also weiterfahren trotz der MPU die für den Deutschen Führerschein notwendig war. Meine Frage ist jetzt, ob ich Probleme hier bekomme wenn ich meinen Lappen auch in Polen mache, trotz Deutscher MPU. Ich bin euch wirklich herzlich verbunden für eine Hilfreiche Antwort!

Liebe Grüße Floyd