Hallo an alle Rechtsspezialisten, ich wollte mir in einem Geschäft eine Uhr kaufen, der Händler hatte die gefragte Uhr aber nicht da , nur eine ähnliche und ich sagte Ihm dass ich entweder die , die er da hätte ,oder die vom gleichen Hersteller,die er nicht da hätte ,kaufen würde. Ob er die Uhr zur Ansicht und Entscheidungsfindung nícht besorgen könne? Er sagte mir dass er die gefragte Uhr bei der Firma bestellen müsse und ob ich denn bereit wäre eine Anzahlung von 50€ zu machen. Also habe ich dass getan.Und auch eine Quittung für die Anzahlung zum Kauf einer der beiden Uhren bekommen. Dann gingen etwa 4 Wochen ins Land und ich habe Ihm mittlerweile per Email geschrieben dass ich die Uhr nicht mehr Kaufen kann da mir mittlerweile das Geld zum Kauf fehlt. Nun hat er aber nie auf meine E-mail geantwortet und ich dachte das Thema sei erledigt, bis ich gestern einen Anruf auf meinem AB hatte , dass die bestellte Uhr jetzt endlich im Laden sei und ich doch vorbeikommen solle . Nun zu Meiner Frage: Muss ich eine der beiden Uhren nun zwingend kaufen? Ich habe gehört dass es eine Gesetzesänderung im Juli dieses Jahres gab und möchte wissen ob ich davon zurücktreten kann.

Danke im Voraus

Frank S.