Hallo, bin neu in diesem Forum als aktiver Nutzer, deshalb eine Kurzvorstellung: Bin Dipl. Ing. der Werkstoffwissenschaften und Physiker, arbeite als Projektleiter in unterschiedlichsten Anwendungsfeldern meist Hightech Entwicklung. Seit 1997 besitze ich ein Fachwerkhaus älter als 1759 (preussische Landvermessung), das seit 2002 Einzeldenkmal ist und darum geht's. Das Haus steht in einer ruhigen Strasse, in der Bauwich üblich war das heisst 40-70 cm Abstand zwischen den traufständigen Häusern. wegen echtem Hausschwamm im Nachbarhaus wurde dieses 2005 abgerissen und nun soll dort die Lücke bebaut werden!! Mein haus besitzt Fenster aus einem genehmigten Umbau von 1932 zu diesem leeren Grundstück sowohl im EG als auch im OG Fenster, da sonst die durch diese Erweiterung innen liegenden Räume keine Belichtung mehr hätten. Ich habe nach denkmalrechtlicher und sanierungsrechtlicher Genehmigung im OG Lärchenholz Boden-Deckelschalung bis zum Dach an der nach dem Abriss bewitterten Lehmfachwerkwand zum leeren Grundstück hin anbringen lassen.

Vom Bauamt habe ich folgende 2 erschreckenden Aussagen: Lückenbebauung wird mit direktem Anschluß an die Nachbarhäuser präferiert. Der neue Nachbar könnte eine Feuerversicherung abschließen, die von mir eine eigene Brandwand fordern könnte.

Wie gehe ich gegen diese Vorhaben erfolgversprechend vor.

Das haus liegt im Zentrum von Jüterbog / Brandenburg.

Mit freundlichen Grüssen Florianska