Hallo,
ich werde ab Oktober `14 ein duales Studium an zwei unterschiedlichen Orten anfangen. Die ersten 3 Monate verbringe ich im Betrieb - werde daher per "wohnen auf zeit" wohnen. Anschließend 6 Monate Studium - wahrscheinlich WG. Und dann immer im 6-Monat-Takt pendeln, sprich es sind immer unterschiedliche Wohnungen.
Meine Frage ist, ob und wie ich meinen, unter Berücksichtigung steuerlicher Hintergründe, Haupt- bzw. Zweitwohnsitz angeben muss.
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Freundliche Grüße
Florian