Darf ein Mieter sein Namensschild an die Wohnungstür schrauben oder darf es nur festgeklebt werden?
Ich habe ein Türschild aus schwerem Metall, welches nur angeschraubt hält. Darf ich es als Mieter nach dem Umzug an meine neue Wohnungstür anschrauben oder muss ich mir ein neues zum Festkleben besorgen?
Test,
Mietrecht