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Antwort
Geschenktes ist Geschenkt. Du kannst es ihm zurückgeben, aber du musst es nicht. Er kann es zwar beim Gericht anfechten, jedoch wird es ihm nichts bringen, da es eine Schenkung ist.
Schenkungen sind Rechtsgeschäfte die nur mit der Einwilligung des Zweiten rückgängig gemacht werden können.