Hallo liebe Gemeinschaft, ich habe die Seite und auch das Internet durchforstet, aber leider keine Antwort gefunden. Ich bin durch glückliche Fügung in eine Gesellschafter Geschäftsführer Rolle einer GmbH gerutscht. Ich bin der einzige Gesellschafter und auch der einzige Geschäftsführer der GmbH. Natürlich möchte ich mich für meine neue Verantwortung qualifizieren. Ich möchte Dual Studieren und die Studiengebühren von der GmbH übernehmen lassen. Mir ist klar, dass ich mein Gehalt einfach erhöhen könnte, allerdings wäre es steuerlich (denke ich) vorteilhafter, wenn ich es offiziell als Studiengebühren laufen lassen kann.

Die eigentliche Frage: Weiß jemand, wie es rechtlich ist? Darf ich mir als Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH meine Studiengebühren bezahlen lassen? Oder gibt es da irgendein Gesetz, welches sowas verbietet?

Vielen dank für konstruktive Antworten!

LG