Unser Haus ist leider genau auf der Grenze des Grundstücks gebaut. Wir überlegen derzeit, ob wir uns einen Kamin mit einem neuen Edelstahlschornstein einbauen lassen sollen, bzw. auch, ob wir die Außenwände dämmen lassen. Die Frage ist aber, ob ich rechtlich gesehen mein Grundstück zu diesem Zweck überhaupt überschreiten darf. Die Fläche neben unserem Grund gehört der Gemeinde. Auf der einen Seite verläuft eine Straße, die jedoch keine Durchgangsstraße ist, lediglich eine Feuerwehrzufahrt. Sie wird hin und wieder von Traktoren oder beim Umzug von privaten Leuten genutzt. Auch nach Anbringung einer Dämmung wäre genügend Platz für Einsatzfahrzeuge. Auf der anderen Seite befindet sich ein kleiner, schmaler Weg, der zu dem Haus unseres Nachbarn führt. Der Weg gehört ebenfalls der Gemeinde. Durch eine Dämmung wäre der Weg kaum noch betretbar (der Nachbar könnte nur noch über die andere Seite seinen Hauseinang erreichen), ein Schornstein wäre aber kaum beeinträchtigend. Ist es vielleicht mit einer Genehmigung der Gemeinde möglich oder gibt es grundsätzlich keine Chance?

Vielen Dank für Ihre Mühe.