ANTWORT von dem Vermieterverein:
Sehr geehrte Frau XXXXX
entgegen Ihrer Annahme sind sehr wohl Ablesungen der Zähler erfolgt und die bauausführende Firma wird die Kosten auch tragen. Die verbrauchten Kosten werden selbstverständlich bei der nächsten Jahresstromabrechnung in Abzug gebracht. Vielleicht wäre es sinnvoller gewesen die Verwaltung anzusprechen bevor man Gott und die Welt wild macht und bei der DEW etc. rumtelefoniert. Das hätte sicherlich allen viel Stress erspart. Ich möchte Sie und auch die Nachbarstochter bitten nicht wieder eigenmächtig die Stromzufuhr der Handwerkergeräte zu entfernen. Die Kosten aus daraus entstehenden Schäden hätten nämlich Sie zu tragen.
Sooo.. und meine Antwort ist diese:
Sehr geehrte Frau XXXX
Es ist ihnen wohl entgangen, das man UNS Mieter in Kenntnis hätte setzen müssen! Und es ist und bleibt UNSER Recht, die DEW und sämtliche Auskünfte die zugunsten von uns Mietern geht einzuholen! Was auch weiterhin geschehen wird, denn auf weitere Auskünfte wird gewartet!
Weder ein Wasserhydrant, noch schriftlichen Bescheid oder Zwischenzähler sind hier bekannt! Und das dieses unter Stromklau läuft wird ihnen ja wohl dann auch bekannt sein. Das sie uns nun untersagen wollen, das wir uns Auskünfte holen zeigt uns erst recht, das eventuell was nicht stimmt.
Wie schon erwähnt erwarten wir schriftlichen Bescheid!!
Frau Kubitza war so freundlich auf die Frage nach dem Ansprechpartner der Malerfirma NICHT zurück zu antworten! Somit konnten wir das nicht klären, weder mit ihnen (geht ja nie einer ans Telefon !! 14 Tage und länger versucht man unter 2 rufnummern jemanden zu erreichen!!! und nicht nur Mieter vom Haus XXX) noch mit dem Verantwortlichen der Firma!
Was die Nachbarstochter in Zukunft unternimmt, so lange kein Bescheid erhalten wird, ist nicht meine Sorge!!! Da sie die Volljährigkeit lange überschritten hat, ist das ganz alleine ihre Sache !!!
Mit freundlichem Gruß