Hallo, wir haben im Juni in einem gemieteten Schloss geheiratet und leider wurde durch eine Nebelmaschine Feueralarm ausgelöst. Nun haben wir eine Rechnung (von dem Schloss) über 765,- Euro plus 145,- Mwst bekommen (Kosten für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr).

  1. Frage: Als der Feueralarm los ging haben wir unverzüglich bei der Feuerwehr angerufen und den Fehlalarm gemeldet. - Diese meinten jedoch sie seien schon unterwegs und müssten dies überprüfen. - Selbst als der Einsatzleiter sich die Sache ansah und per Funk seinen Kollegen den Fehlalarm durchgab kamen trotzdem noch Einsatzwagen angefahren und FW-Leute wichtig-tuend aufs Gelände. - Das sah mir schwer danach aus, daß unnötige Kosten verursacht wurden. - Kann man in dem Zusammenhang die Rechnung irgendwie anfechten?
  2. Frage: Müssen Feuerwehren die Umsatz-Steuer abführen? Und stellen diese folglich in Rechnung? Oder stellt hier evtl. nur das Schloss die Ust in Rechnung (für eine Leistung die sie selbst gar nicht erbracht haben)?