Guten Abend, da gilt eigentlich: §433 BGB vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Du kannst reklamieren. Ich hoffe das konnte dir helfen.

...zur Antwort

Ja, nur bei gewissen Personen ist es schwer etwas anzusprechen, wenn sie nichts einsehen wollen. Habe mich von solchen „Freunden“ gelöst. Mit richtigen Freunden entstehen auch übrigens kaum Probleme.

...zur Antwort