Hallo,meine Frau hat bei ihrer Scheidung 2008 Prozesskostenhilfe bekommen. Sie hatte einenMinijob (100 Euro ),Nun haben wir geheiratet im Dezember 2010 und auch die Einkommensteuer zusammengemacht.Sie erzielte als Spülhilfe 2010 ein Einkommen von 586 Euro,ihr Einkommen hat sich alsoverbessert.Ich selbst verdiene 2300 Euro netto und habe 2010 eine hohe Steuerrückerstattung bekommen.Nun meine Frage : Wird mein Eikommen mitgerechnet und muß ich für ihren Prozessbezahlen ?Sehe das nicht ein weil ich meine Scheidung doch schon bezahlt habe und die hat mich über 5000 Euro gekostet !Dieses Jahr hat meine Frau wieder nur 100 Euro (Minijob );Kindergeld und Unterhalt des einen kindes( 200 Euro ).MLG Bitte um Antwort und gegebenfalls wo man alles im Gesetz nachlesen kann.