An unserem Freibadkiosk kommt es immer wieder zu Diskussionen, wenn ein Kind sein Eis am Eisfenster holt und sich zu den Eltern an den Tisch setzt. Mir ist schon bewusst, dass an dem Fenster 7% Mwst verlangt wird/werden muss und am Tisch 19%. Aber kann denn das wirklich sein, dass Kinder die z.B keinen Eisbecher mögen, sondern lieber ein 'Steckerleis' sich nicht zu den Eltern (die etwas essen und trinken) setzten dürfen, weil sonst der Kioskbesitzer, bei einer eventuellen Überprüfung mit einer Strafe, bzw Nachbesteuerung rechnen muss? Ich sehe immer nur die entrüsteten Eltern und den hilflosen Kioskbesitzer, der nicht weis wie er dieses tolle Gesetz plausibel erläutern soll.

Gibt es hier eine Rechtssprechung? oder ausnahmen?

Danke für jede hilfreiche Antwort