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Antwort
Ronny Rieken soll bis 2021 hinter Gittern bleiben. Dies hat die große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg nach einer Anhörung beschlossen. Der Elisabethfehner habe die Taten nicht aufgearbeitet, so die Begründung.
Demnach hat es die große Strafvollstreckungskammer des Landgerichts mit Sitz in Celle nach einer Anhörung am Freitag abgelehnt, "die Vollstreckung der restlichen lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen". Aufgrund der besonderen Schwere der Schuld, so das Landgericht, müsse Rieken für mindestens 23 Jahre im Gefängnis bleiben. Bedeutet: Frühestens 2021 werde erneut darüber entschieden, ob eine Strafaussetzung zur Bewährung überhaupt in Betracht komme.
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