Hallo, Wir haben über ein Bieterverfahren ein Häuschen erstanden. Die Besitzer sind verstorben und haben keine Erben. Wir waren auch mich der Nachlasspfelgerin beim Notar, allerdings muss dieser noch von einem Verfahrenspfleger geprüft werden und erst wenn eine Genehmigungserklärung des Amtsgerichts/ Nachlassgerichts vorliegt ist der Vertrag wirksam und auch dann erst folgt die Übergabe.

Meine Frage ist, wie lange kann es dauern vom Notartermin bis die Genehmigungserklärung vorliegt? Wie hoch ist das Restrisiko für uns?