Hallo,

ich habe vor kurzem meine KTM SMC 690 zum Drosseln und Eintragen beim Händler zusammen mit meiner Zulassungsbescheinigung Teil I abgegeben, das wurde auch nicht weiter kommentiert.

Jetzt habe ich aber gesehen, dass auf Teil II auch die Leistung angegeben ist.

Muss ich den zweiten Teil noch nachreichen?

PS: Der Händler hat schon zu :)