Antwort
In Deutschland ist man ab Alarmierung bis Einsatzende bei den Unfallkassen der Länder versichert. Zudem darf man die StVO im Rahmen der allgemeinen Rücksichtnahme außer Kraft setzen (Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten, rote Ampeln überfahren, Halte- / Parkverbote missachten) aber man muss sicher stellen, dass dabei keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht werden!
Mit den Rechtsgrundlagen in Österreich bin ich nicht vertraut, könnte mir aber Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen vorstellen. Am besten du erkundigst dich bei deinem Wehrleiter / Kommandeur.
MfG