Ich wurde zur Schöffin (2014-2018) bestellt und befinde mich auf Jobsuche. Sollte oder muss ich bei der Bewerbung oder beim Vorstellungsgespräch auf das Ehrenamt hinweisen? Wenn nicht, wann soll ich es dann tun? Wenn mir der Job zugesagt wurde? Nach dem Unterschreiben des Arbeitsvertrags? Wenn ich das erste Mal "einberufen" werde? Würde mir das als Verschweigen ausgelegt werden können?

Natürlich muss ich freigestellt werden, ich werde aber als Chefsekretärin / Management-Assistentin arbeiten. In der Position bin ich allein und wenn ich bei Gericht bin, ist das Sekretariat, das Telefon, der Empfang etc. unbesetzt. Ich befürchte, dass es nicht zu meinem Vorteil ist, wenn ich das Ehrenamt bei der Bewerbung angebe. Den Job kriege ich niemals. Frage ist, ob es falsch wäre, den Mund zu halten und den Arbeitgeber erst zu informieren, sobald ich meinen ersten Termin habe. Würde mir dann unterstellt werden können, ich hätte es absichtlich verschwiegen?