Das wird im Ausbildungsgesetz festgelegt.
Kenne den genauen Wortlaut nicht mehr aber grob steht da drin, das man als Azubi nur dann den ganzen Tag freigestellt wird, wenn die Berufsschule vor 9 Uhr beginnt. und bis mindestens 15 Uhr dauert. (so in der Richtung).
Wenn die Schule also kürzer ist, kann der Arbeitgeber ganz normal verlangen das man davor / danach in die Arbeit kommt. Andernfalls wäre das Kulanz vom AG, wenn er sagt du musst nicht extra nochmal kommen.

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