Wenn der Vertrag länger als 24 Monate gelaufen ist, gilt 1 Monat Kündigungsfrist
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Du kannst Arbeitslosengeld beantragen, wenn du 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre Beiträge gezahlt hast, dazu gehört auch Krankengeld.
allerdings musst du nicht mehr arbeitsunfähig sein, um Arbeitslosengeld beantragen zu können, denn sonst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
option 2 ist die Beantragung von Bürgergeld im Jobcenter
Auf jeden Fall mal Kündigung einreichen - wenn der Vertrag ohnehin länger als 24 Monate schon besteht, hast du nur noch 1 Monat Kündigungsfrist