Moin zusammen.

Ich wohne momentan in einer 3er WG, für diese habe ich, als ich eingezogen bin, einen neuen Kühlschrank gekauft. Damit die anderen zwei Mitbewohner diesen mitnutzen dürfen/können, haben sie mir natürlich 1/3 des Preises gezahlt. Jetzt ziehe ich wieder aus und will den/meinen Kühlschrank unter Rückzahlung des 1/3 des Preises mit in meine neue Wohnung nehmen. Das Problem: einer der Mitbewohner stellt sich quer und meint, ich hätte nicht das Recht dazu.

Was meint ihr dazu? Ist ja eine Sache die irgendwo im BGB geregelt sein sollte, wisst ihr da mehr? Bin ich als Käufer noch der Eigentümer, was für Rechte habe ich in diesem Fall? Auch Antworten neben juristischem Fachwissen sind gerne gesehen :)

Danke vorab!