Hallo! Habe eine Frage zu einem Schutzvertrag für einen Hund. Im Vertrag steht drinnen:

"Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor, wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann. Gezahlte Schutzgebühren oder Aufwandsentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar."

Was passiert wenn man den Hund nun doch an jemand anderen vermitteln würde, welche Strafe hätte man zu erwarten. Oder ist der Hund nun "Eigentum" des neuen Besitzer, Vertrag hin oder her, und der neue Besitzer darf sich nach einem neuen Besitzer umschauen?