Wir wollen ein Haus kaufen, das uns vor dem Zwangsversteigerungstermin im freihändigen Erwerb angeboten ist. Nun haben wir erfahren, dass der Alteigentümer noch hohe Stromrechnungen offen hat (er ist im Insolvenzverfahren). Müssen wir nach dem Hauskauf seine offenen Stromrechnungen zahlen oder wird uns sonst der Strom abgeschaltet?