Fragen sind nie dumm. Antworten sind es manchmal.

Nach meiner Erfahrung ist es so, dass Ausbildungsbetriebe immer gerne etwas höhere Anforderungen in den Stellenausschreibungen stellen, als später wirklich gefordert wird.

Ist ja auch logisch, die wollen natürlich gerne die besten Leute, aber den potentiellen Bewerbern auch ein wenig "Angst" machen, um Leute abzuschrecken, die es nicht wirklich ernst meinen.

Du solltest dich davon nicht beeindrucken lassen.

Lege in deiner Bewerbung deine Stärken dar und wie diese zu dem ausgeschriebenen Ausbildungsberuf passen.

Wie man hört, haben viele Unternehmen gerade Schwierigkeit genügend Bewerber zu finden. Insofern sollten deine Chancen nicht schlecht sein.

...zur Antwort

Es wird sicher keine weiteren Kosten geben. Wenn es bezahlt wurde, dann ist die Angelegenheit erledigt. Andernfalls würde der Shop ja versuchen zu betrügen, wenn er den Kaufpreis ein zweites Mal verlangt.

Der Shop ist als Unternehmer rechtlich dazu verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Und dazu braucht er eben eine Adresse, auf die die Rechnung lautet, Das steht in § 14 Absatz 4 Satz 1 des Umsatzsteuergesetz (UStG).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.