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Na ja sagen wirs mal so: in dem fahrzeugbrief oder der Betriebsanleitung müsste was püber das zulässige anhängegewicht oder so stehen. ich denke du wirst wissen wie viel 2 pferde ungefähr wiegen und wie viel der anhänger wiegt, sollte aucvh in der enstprechenden anleitung zu finden sein, oder sogar auf ihm draufstehen. Also ich hab mal in meinem Fahrschulbuch nachgeschaut und da steht folgendes: du berechnest: Leermasse in kg (auto)+Zuladung in kg (anhänger+pferde)= tatsächliche masse. Die t-masse muss kleiner oder gleich der ZULÄSSIGEN GESAMTMASSE sein. die angaben dafür findest du im fahrzeugschein oder der betriebsanleitung.außerdem gilt folgendes: es gibt eine sog: "zulässige anhängelast" auch die findet man in der anleitung und auch dieser wert darf nicht überschritten werden. die errechnest du so: Leergewicht anhänger + gewicht der Ladung - tatsächliche STÜTZLAST (es gibt bei der anhängerkupplung ein schild, worauf steht mit wie viel gewicht der anhänger maximal auf die kupplung drücken darf. ich würde diesen wert nehmen, weil die tatsächliche stützlast davon abhängt wie man das gewicht verteilt.) aber prizipiell würde ich das beides checken und wenns so einigermaßen hinhaut dann sollte das schon gehen, weil der hersteller ja selbst berechnet, weölche lasten gezogen werden können und welche nicht :DLiebe Grüße Feirrerarri