Hallo, ich war am Freitag in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Polizei hat sofort gesagt ich sei Schuld, ohne sich den Unfallort und die Unfallautos richtig anzuschauen. Später stellte sich heraus, dass die Polizei mit der Unfallgegnerin per du war. Jeder der eine Schadensbeschreibung der beiden Autos gehört hat, hat gesagt, es kann gar nicht sein, dass ich Schuld bin, sondern es kann nur die Gegnerin in mich reingefahren sein. Wäre ich, wie von der Polizei behauptet zu weit links gefahren hätte mein Auto einen Frontschaden, da sie dann frontal in mich reinfahren hätte müssen. Mein Auto hat aber nur einen seitlichen Schaden. Dies hat auch der Versicherungsvertreter und ein Automechaniker gesagt. Das alles hat die Polizei nicht interessiert. Ich habe deswegen auch einen Anwalt eingeschaltet um die Schuldfrage klären zu lassen. Heute erschien der Zeitungsbericht zu dem Unfall. Dort steht auch, dass ich den Unfall verursacht hätte, da ich zu weit links gefahren wäre. Darf die Polizei dies so schreiben und die Zeitung so abdrucken, wenn die Schuldfrage gar nicht endgültig geklärt und ein Anwalt eingeschaltet ist.