Antwort
Mach dir da mal keine Sorgen, mir sind derartige Parkautomaten (Schrankensysteme u.s.w.) mit Tonaufnahmegeräten nicht bekannt. Dennoch könnte dich der Parhausmitarbeiter wegen u.a. Beleidigung oder Bedrohung anzeigen, beweisen kann er es nicht, außer er hätte einen Zeugen dabei gehabt bei deinen verbalen Entgleisungen.