Hartz 4 umzug ohne Genehmigung möglich?

jemand hat mir heute gesagt ohne einen bestimmten Grund könne man als Hartz 4 Empfänger nicht umziehen, das verstehe ich nicht und wollte es nicht so stehen lassen da ich denke jeder kann entscheiden wo er wohnt da habe ich gerade das hier unten gelesen und wollte fragen ob ich danach auch handeln kann also wenn das jobcenter mir nicht zustimmt mit einem Anwalt das zu regeln? das soll nicht blöde klingen will meine Schule nachmachen und habe keine Familie daher bin ich aktuell wohl noch ein paar Jahre von Leistungen abhängig:( möchte dringend umziehen, brauche kein Geld für einen Umzug sondern quasi ja nur die gleichen Leistungen an anderen ort.

also das folgende habe ich gefunden und frage ob das so immer noch bzw richtig ist bitte um antworten ->>>>>>>>>>>>

Dürfen Hartz-IV-Empfänger zwischen Bundesländern umziehen?

Diese grundsätzliche Frage scheint viele zu beschäftigen, das Internet ist voll von Foreneinträgen, in denen es sich darum dreht, ob ALG-II-Empfänger primär dazu berechtigt sind:

  1. Ihren Wohnort generell zu verlegen
  2. Ihren Wohnort in ein anderes Bundesland zu verlegen

Dabei gilt ganz grundsätzlich: Auch ein Hartz-IV-Empfänger darf von den Jobcentern nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort zu wechseln – völlig gleich ob sich dieser Wechsel nur innerhalb seiner bisherigen Kommune vollzieht oder quer durch Deutschland.

Um das zu erläutern, muss die Gesetzeslage ein wenig aufgefächert werden: Zwar besagen die Gesetzesgrundlagen unter § 22 SGB sinngemäß, dass Umzüge nur dann gestattet sind, wenn sie „notwendig“ sind. D.h. sie aus sozialen Gründen erfolgen oder weil damit eine eindeutige Verbesserung der Arbeitsmarktsituation verbunden ist.

Jedoch wurde bereits vor einigen Jahren, 2010, vom Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Damals war ein Erlanger Musiker nach Berlin gezogen. Das Jobcenter aber verweigerte eine Unterstützung, da die Mieten ungleich höher waren. Die Richter befanden allerdings, dass das Gebot der Freizügigkeit, welches im Grundgesetz verankert ist, auch für die Empfänger von Arbeitslosengeld II gilt. Im Klartext: Auch als Hartz-IV’ler darf man nicht daran gehindert werden, seinen Wohnort zu wechseln. In jedem Fall muss jedoch zuvor ein Antrag gestellt und bewilligt werden, der den Umzug gestattet.

Allerdings gibt es trotz dieses Grundsatzurteils immer wieder Meldungen, wonach sich einzelne Jobcenter querstellen und die finanzielle Unterstützung verweigern wollen. In diesem Fall kann man nur raten, nicht lange herumzudiskutieren, sondern mit Unterstützung eines Anwalts für Mietrecht sein Recht einzufordern – das Gesetz ist ganz klar auf der Seite der Hartz-Empfänger.

Hartz IV, Jobcenter
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